KiTa-Notfallbetreuung ab 17.03.2020, FLiwi gGmbH Lebenshilfe Witten
Vereinbarte Inhalte, Stand 16.03.2020, 9.00 Uhr
Alle Lebenshilfe-Kindertageseinrichtungen bieten ab Dienstag, den 17.03.2020, eine Notbetreuung für Kinder ihrer Einrichtung an.
Die Notbetreuung gilt ausschließlich für Eltern, die aktuell in
„kritischen Infrastrukturen“ arbeiten.
Diese Berufsgruppen dienen der Aufrechterhaltung unserer Infrastruktur und werden wie folgt definiert:
- Energieversorgung (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung)
- Wasserversorgung, Entsorgung
- Ernährungsversorgung, Hygiene
- Informationstechnik, Telekommunikation
- Gesundheitsversorgung
- Finanz- und Wirtschaftswesen
- Transport und Verkehr
- Medien
- Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Unter folgenden Voraussetzungen hat/haben Ihr Kind/Ihre Kinder einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz:
Sie sind alleinerziehend und arbeiten in einer der oben genannten Berufsgruppen
ODER
beide Erziehungsberechtigten arbeiten in einer der oben genannten Berufsgruppen. In diesem Fall benötigen wir von beiden Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Nachweis wie folgt:
Sie weisen in der KiTa schriftlich vor Betreuungsbeginn Ihre Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz nach. Diese Bescheinigung können Sie HIER herunterladen und von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen.
Wichtig!
Wir bitten Sie, im Falle eines Bedarfs Ihre KiTa umgehend telefonisch zu informieren, damit wir die Umsetzung der Notfallgruppe planen können.
Außerdem darf Ihr Kind keine Krankheitssymptome zeigen, keinen Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Dies ist der aktuelle Stand (16.03.2020, 9.00 Uhr). Da wir uns in einem dynamischen Prozess befinden, können im Laufe dieses und der nächsten Tage weitere Entscheidungen getroffen werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über unsere Homepage.
Vielen Dank.