Die Schulbegleitung gehört zu den Offenen Hilfen der Aktives Leben und Wohnen gGmbH, einer Tochtergesellschaft der SoVD-Lebenshilfe gGmbH.
Gemeinsames Lernen an Regelschulen (Grundschulen und weiterführenden Schulen) ist ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention.
Ein inklusives Bildungssystem ermöglicht Chancengleichheit durch eine Orientierung an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der SchülerInnen, um die besten sozialen und schulischen Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
HIER finden Sie unseren aktuellen Flyer!
Ziele
Durch die Schulbegleitung werden Teilhabe und Selbständigkeit, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Sonderpädagog*innen, unterstützt und gefördert.
Die Schulbegleitung soll den Kindern mit Behinderung den Besuch an Förder- und Regelschulen erleichtern und die Wahlfreiheit der Eltern und Kinder bei der Schulwahl verwirklichen.
Angebote
Wir vermitteln pädagogisch geeignete Schulbegleitungskräfte, unterstützen sie bei ihrer Tätigkeit und gewährleisten ihre regelmäßige Fort- und Weiterbildung.
- Unsere Schulbegleiter*innen bieten Betreuung, Unterstützung und Förderung im pädagogischen, pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich.
- Durch eine individuell ausgerichtete Begleitung im Schulalltag und die zielgerichtete Förderung und Motivation unterstützen sie die Kinder in allen Bereichen des Schullebens.
- Unser Ziel ist die Ermöglichung der Teilhabe an der Klassengemeinschaft und die Förderung von sozialen Kontakten.
- Unsere Schulbegleitungskräfte begleiten die Kinder innerhalb der Schule zu Einzelförderungen und Therapien wie auch auf Klassenfahrten und Klassenausflügen.
- Wir bilden die Schnittstelle zwischen Jugendamt und/oder Sozialamt, Eltern, Kindern und Schule und fördern den Austausch zwischen allen Instanzen.
Entlastungsangebote
Über den FuD ermöglichen wir ebenfalls die Betreuung nach der Schule, vermitteln Fachkräfte zur individuellen Betreuung und bieten Freizeitaktivitäten an.
Hier finden Sie unsere Angebote.
Möchten Sie gern selbst Schulbegleiter*in werden?
Wir freuen uns immer über neue Kolleg*innen!
In unserem Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen.
Finanzierung
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 53 SGB XII beim Kreissozialamt.
Für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII beim für das Kind zuständigen Jugendamt.
Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie gern über Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Im März 2009 hat der Bundestag die UN-Behindertenrechtskonvention anerkannt und unterzeichnet.
Vor allem der Artikel 24 stellt das deutsche Bildungssystem vor große Herausforderungen.
Aus dem englischen Text übersetzt, heißt es dort: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Um die Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…“ ¹
Die deutsche Übersetzung des Artikels 24 der UN-Konvention hat das Wort „inklusiv“ mit „integrativ“ übersetzt. Dies wurde und wird an vielen Stellen stark kritisiert.
Das deutsche Schulsystem wie wir es heute haben wird diesem Anspruch zurzeit nicht gerecht.
Denn im englischen Originaltext ist mit dem Ausdruck “inclusive education system“ ein Schulsystem gemeint, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung normal/Alltag ist.
Sie können sich hier die UN-Behindertenrechtskonvention als PDF-Datei vollständig anschauen: un-konvention
Hier finden Sie die dreisprachige Version: un-konvention-dreisprachig
Und hier finden Sie die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache: un-konvention-leichte-sprache
¹ Bundesministerium für Soziales und Arbeit (Hrsg.): Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner*innen
ALW (Aktives Leben und Wohnen)
Westfalenstraße 5 – 9
58455 Witten
Jonas Dickhut
Leitung Koordination
Schulbegleitung
Zum Kontaktformular
Tel.: 0 23 02 – 2895 – 404
Fax: 0 23 02 – 2895 – 400
Bianca Brenner
Koordination
Schulbegleitung
Zum Kontaktformular
Tel.: 0 23 02 – 2895 – 403
Fax: 0 23 02 – 2895 – 400
Sandra Faulhaber
Koordination
Schulbegleitung
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Tel.: 0 23 02 – 2895 – 403
Fax: 0 23 02 – 2895 – 400
Lisa Maag
Koordination
Schulbegleitung
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Tel.: 0 23 02 – 2895 – 403
Fax: 0 23 02 – 2895 – 400
Kerstin Lehmann
Koordination
Schulbegleitung
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Tel.: 0 23 02 – 2895 – 403
Fax: 0 23 02 – 2895 – 400