Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zum besseren Schutz hinweisgebender Personen und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Gemäß §13 HinSchG übernimmt die Geschäftsführung die Aufgaben der Meldestelle für die Lebenshilfe Witten e.V. und ihre verbundenen Gesellschaften. Die verbundenen Gesellschaften umfassen die SoVD-Lebenshilfe gGmbH, die ALW gGmbH und die FliWi gGmbH.

Meldeberechtigte Personen:
Meldeberechtigt sind alle Mitarbeitenden der Lebenshilfe Witten e. V. und deren verbundenen Gesellschaften sowie vergleichbare Personen in arbeitsvertraglichen oder vergleichbaren Beziehungen zur Lebenshilfe Witten e. V. und den verbundenen Gesellschaften. Freiwillig Helfende und Personen mit beendeten Arbeitsverhältnissen sind ebenso meldeberechtigt. Dies gilt auch für Personen vor Arbeitsbeginn und für Mitarbeitende von Organisationen im Auftrag der Lebenshilfe Witten e. V. und deren verbundene Gesellschaften.

Kontakt zur Meldestelle:
Meldungen können per E-Mail oder auf dem Postweg an die Geschäftsführung gerichtet werden. E-Mails können an meldestelle@lh-witten.de gesendet werden. Eine genaue Angabe der relevanten Rechtsnorm ist wünschenswert.

Anonyme Meldungen:
Anonyme Meldungen sind postalisch unter folgender Adresse möglich:

SoVD-Lebenshilfe gGmbH

Dortmunder Str. 77

58453 Witten

Für Folgemaßnahmen kann eine anonymisierte Kontaktmöglichkeit benannt werden, die von der Meldestelle genutzt werden kann.