Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten.

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail!

 

Hier ist der Aufruf von Brigitte Karsties, Vorsitzende des Lenkungsausschusses der Stiftung Anerkennung und Hilfe: